Kopie von Praxis-News Nr. 66 - Dezember 2025
- politik95
- 2. Jan.
- 5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Bioresonanztherapie – Heuschnupfen-Prävention
Curcuma & Virus influencae A comp. Spray – das Winter-Duo
Vernehmlassung neues Gesundheitsgesetz Kanton SG

Vernehmlassung neues Gesundheitsgesetz Kanton SG
(Quelle: Kanton St. Gallen, Gesundheitsdepartement)
Noch bis zum 16. Januar 2026 läuft die öffentliche Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen. Alle Bürger können/sollen sich einbringen – nicht nur Verbände und Organisationen. Das ist besonders wichtig, denn der Gesetzesentwurf enthält weitreichende Änderungen, die uns alle betreffen.
Eine erfreuliche Nachricht vorweg – Rauchfreie Kinderspielplätze
Der Kanton schlägt rauchfreie Kinderspielplätze vor (Art. 15) – ein wichtiger Schritt für die Kindergesundheit, den ich seit Jahren vertrete.
Neu wird eine Impfpflicht möglich
Das bisherige Gesundheitsgesetz enthielt in Art. 52 Abs. 3 ein ausdrückliches Verbot von Impfobligatorien. Diese Schutzbestimmung wird im neuen Gesetz gestrichen. Stattdessen ermächtigt der neue Art. 18 die Regierung, Impfungen für obligatorisch zu erklären. Dies kann alle Impfungen betreffen – von MMR über Corona bis zur Vogel-, Schweine- und Grippeimpfung. Zudem ermöglicht Art. 141 Abs. 2 lit. a nGesG bei Impfverweigerung eine Busse bis zu CHF 20'000.
Bewegungseinschränkungen und Zwangsmassnahmen
Bei «besonderen Lagen» (Artikel 64) erhält der Kanton eine weitreichendere Vollmacht für Ausgangssperren und andere Zwangsmassnahmen.
Digitale Gesundheitsüberwachung
Das elektronische Patientendossier (EPD) wird mit der E-ID verknüpft, die öffentliche Verwaltung erhält Einblick in private Gesundheitsdaten (Art. 57).
Soll Gesundheitsvorsorge freiwillig bleiben? Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht!
Stellungnahme bis 16.01.2026 an das info.gdgs@sg.ch
Möchten Sie eine Mustervorlage für Ihre Stellungnahme => siehe unten, zum selber runterladen!
Als Mitglied der Fraktions-Gesundheitskommission habe ich eine Vernehmlassungsantwort erarbeitet, die Sie als Grundlage verwenden können.
Begleit-Mail zur Vernehmlassung-Stellungnahme-Mustervorlage: Lieber Daniel Stricker Viiiiiiiiielen Dank für Deinen tollen Beitrag auf Stricker TV und Deinen Aufruf, dass uns im Kanton SG noch viele Menschen unterstützen sollen.... https://www.youtube.com/watch?v=ZQiFnW9DkHM Da ich im Moment von Anfragen überrannt werde und nicht mehr jedes Mail innert nützlicher Frist beantworten kann, sende ich Dir hier meine Stellungnahme-Mustervorlage für die Vernehmlassung des neuen Gesundheitsgesetzes nGesG…. es ist nämlich mehr als wichtig, dass viele Personen an der Vernehmlassung teilnehmen....vielleicht kennst Du noch mehr Personen, die mitmachen, oder Du kannst meine Mustervorlage und dieses Begleit-Schreiben an interessierte Personen senden?
Du musst in der Mustervorlage einfach mindestens die gelb markierten Zeilen ersetzen, da diese meine privaten Hinweise/Worte enthalten und selbstverständlich kannst Du auch noch Ergänzungen machen, oder auch Teile streichen, die nicht in Deinem Sinne sind.
Für mich wäre natürlich u.a. neben dem Artikel 18 nGesG (Impfpflicht), der aus meiner Sicht unbedingt gestrichen, bzw. mit dem alten Text «Die Teilnahme an öffentlichen Impfungen ist freiwillig.» ersetzt werden muss, auch der Artikel 75 Abs. 2 nGesG ein persönlich wichtiges Anliegen, da ich endlich gerne eine kantonale Erlaubnis hätte, Blutentnahmen zu machen.
Vielleicht kannst Du diesen Vorschlag für Art. 75 Abs. 2 nGesG in Deiner Version auch übernehmen und dazu schreiben, dass Deine Komplementärmedizinerin, bzw. Gesundheitsfachperson (wie neu alle Medizinpersonen von Ärzten über Pflegende bis zu mir heissen) endlich eine Erlaubnis bekommen sollte, im Kanton SG Blutentnahmen machen zu dürfen…..natürlich nur, wenn Du magst….
In Art. 141 nGesG soll übrigens, wer bei den regelmässigen Impfungen gegen alle möglichen Krankheiten nicht mitmacht, mit einer Busse von CHF 20'000 bestraft werden, dann gibt es noch Ausgangsbeschränkungen, nicht nur für ältere Menschen in Heimen, und auch die KESB, kann bei Kindern Gewebeproben entnehmen lassen, ohne Einwilligung der Eltern, dann die Elektronische Überwachung, mehr Staatseingriff-Möglichkeiten usw. usw. usw…..
Übrigens dürfen alle Personen, auch jene von ausserhalb des Kantons SG oder aus dem Ausland, an dieser Vernehmlassung teilnehmen…..Bedingung ist, dass diese Personen einen Bezug zum Kanton SG haben….also dort arbeiten, oder eben den Mediziner im Kanton SG haben, dort einkaufen gehen, oder irgendwie von diesem Gesetz betroffen wären xyz…..und das kann man dann am Anfang der Vernehmlassung-Stellungnahme kurz erwähnen, damit es keine Verwirrungen bei den Fachleuten im Gesundheitsdepartement GD gibt.
Die Stellungnahme MUSS bis spätestens 16. Januar 2026 in elektronischer Form an info.gdgs@sg.ch gesendet werden, damit diese berücksichtigt wird.
Viiiiiiiiiiiiiiielen Dank für Deine Unterstützung und auch für ein Weiterleiten meiner Mustervorlagen (Word / pdf), damit möglichst viele Menschen daran teilnehmen und das GD (vor lauter Angst vor einem Volksreferendum) diesen Gesetzes-Entwurf nochmal anpasst, bevor er dann zu uns in den Kantonsrat kommt, wo ich dann natürlich auch wieder für unser aller Gesundheit und Freiheit kämpfen werde…..
Herzliche Sonnengrüsse, momentan gerade aus Madeira, sendet Dir…..
Esther
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Dr. scient. med. Esther Granitzer
Mitglied Kantonsrat St. Gallen
Mitglied Stadtparlament & Stimmenzählerin
Fraktions-Fachkommission Gesundheit
(SVP Kanton St. Gallen und Schweiz)
Kollegienrätin (kath. Kantonsrat SG)
Gesundheitspolitik & -recht UniZH
LL.M. Stiftungs- & Gesellschaftsrecht
Komplementärmedizinerin MSc
Gartenstrasse 3
CH-9000 St. Gallen
Tel. +41 (0)71 222 30 10
LinkedIn, Facebook, Instagram und Telegram: https://t.me/DrGranitzerGesundheitsPolitik
Die Gesundheit überwiegt alle materiellen Güter so sehr, dass ein gesunder Bettler vermutlich glücklicher ist, als ein kranker König (Arthur Schopenhauer).
Bioresonanztherapie – Heuschnupfen-Prävention
Der Körper ist von einem elektromagnetischen Feld durchdrungen, dessen Schwingungen Aufschluss über unsere Gesundheit geben. Bei Krankheiten oder Belastungen verändern sich diese harmonischen Schwingungen in chaotische Muster. Die Bioresonanztherapie macht sich dieses Wissen zunutze und harmonisiert die körpereigenen Schwingungen. Besonders wirksam bei Allergien, energetischem Ungleichgewicht (Stress) und zur Entgiftung von Schadstoffen und Medikamenten (auch Impfungen). Zur Heuschnupfen-Prävention beginnt die Therapie ab anfangs Jahr, noch in der pollenfreien Zeit. Wenn der Frühling naht und mit ihm für viele Menschen die lästige Pollensaison, dann ist der Körper bereits gegen die Pollen gewappnet. Anders als bei reiner Symptombehandlung reguliert die Bioresonanz die überschiessenden Immunreaktionen auf natürliche Weise. Das Immun- system lernt, angemessener auf Pollen und andere Allergene zu reagieren. Die Therapie ist nebenwirkungsfrei und kann auch bei Kindern angewendet werden.
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Curcuma & Virus influencae A comp. Spray – das Winter-Duo
(https://link.springer.com/article/10.1007/s10875-006-9066-7 "'Spicing Up' of the Immune System by Curcumin")
Curcuma (Gelbwurz) wird seit Jahrtausenden in der ayurvedischen und chinesischen Medizin eingesetzt. Der leuchtend gelbe Farbstoff Curcumin besitzt starke entzündungs-hemmende, antioxidative und antibakterielle Eigenschaften, die besonders in der kalten Jahreszeit wertvoll sind. Studien zeigen, dass Curcumin Entzündungen in den Atemwegen reduziert und die Lungenfunktion verbessert. Das Journal of Clinical Immunology berichtete, dass Curcumin Entzündungen in den Atemwegen reduziert und die Lungenfunktion verbessert. Chinesische Forscher wiesen nach, dass Curcuma eine aktive antivirale Wirkung gegen das Influenzavirus A besitzt. Zudem stärkt Curcumin das Immunsystem durch Förderung der T-Zellen Bildung und schützt als Antioxidans die Atemwege vor Schäden durch freie Radikale.
Das Virus influencae A comp. Spray nach Dr. Carl Spengler wurde 1918 während der Spanischen Grippe entwickelt. Dieses mikrobiologische Homöopathikum enthält potenzierte Antigene und Antitoxine von Grippeviren und stärkt das Immunsystem auf sanfte Weise. Studien an der Berliner Charité belegen die Wirksamkeit. Prophylaktisch behandelte Kinder erkrankten um bis zu 75 Prozent weniger an Erkältungen. Zudem war bei erkrankten Kindern der Krankheitsverlauf kürzer und weniger schwer. Das Spray kann auch bei Erwachsenen zur Prophylaxe und Therapie eingesetzt werden. Die perfekte Kombination für den Winter: Curcuma stärkt von innen, Virus influencae A comp. schützt die Atemwege – gemeinsam ein unschlagbares Duo für das Immunsystem.
250ml Curcumaforte liquid zum Preis von Fr. 59.80 und Virus influencae A comp. Spray zu Fr. 29.90 können in der Praxis Dr. Granitzer bezogen und z.T. über die Krankenkasse verrechnet werden.

